16. Haftung des Veranstalters und Teilnahmegenehmigung
16.1. Jeder Teilnehmer ist an die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Anweisungen vom Guide oder sonstigen Personal gebunden. Er haftet für Schäden, die durch Nichtbeachtung solcher Anweisungen oder entsprechenden Verhalten entstehen. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, daß andere Teilnehmer nicht gestört und gefährdet werden. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Guides kann dieser den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.
16.2. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die der Teilnehmer während eines Kurses sich selber, den anvertrauten Geräten oder anderen Personen zufügt oder durch diese ihm zugefügt werden. Dieses gilt auch für Geräte die im direkten Zusammenhang mit dem Kurs stehen.
16.3. Die von dem Veranstalter durchgeführten Fahrtechnikkurse finden vorwiegend im freien Gelände unter zum Teil schwierigen bis sehr schwierigen Bedingungen statt. Ungünstige Witterungsverhältnisse wie Regen, Schnee, Nebel oder Staub können die Verhältnisse zusätzlich erschweren. Die durchgeführten Fahrtechnikkurse stellen auf jeder Könnensstufe hohe Anforderungen an das Material wie auch die körperliche Fitness und Fahrtechnik der Kunden. Jeder Kunde ist daher aufgefordert, nur mit einwandfrei gewarteten Sportgeräten und der üblichen Sicherheitsausrüstung an den Kursen teilzunehmen und seine eigene Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen. Ohne Fahrradhelm wird jeder Teilnehmer ausgeschlossen, ein Recht auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr besteht nicht.
16.4. An den Mountainbiketouren und Fahrtechnikkursen kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol oder Medikamente, führt zum Ausschluß der Tour.
16.5. Da Unfälle und Schäden bei der Risikosportart Mountainbiking gleichwohl nie völlig ausgeschlossen werden können, gelten für die Teilnahme an sämtlichen Kursen des Veranstalters folgende Bedingungen: Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, gegen den Veranstalter aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. An den Kursen beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr.
16.6. Aufgrund der mit der Sportart Mountainbiking verbundenen besonderen Risiken (Verletzungsrisiko; Risiko der Beschädigung des Sportgeräts oder sonstiger Ausrüstungsgegenstände des Kunden) kann der Veranstalter seine Haftung im Hinblick auf diese Risiken durch eine ausdrückliche und gesondert abzugebende Erklärung auf den dreifachen Kurspreis beschränken, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Unberührt bleibt die Verpflichtung des Veranstalters, die Veranstaltung sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Leistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen und zu überwachen.
16.7. Schadensfälle während der Veranstaltung sind unmittelbar dem Campleiter zu melden.