Die Rasenmäher
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//  Unsere AGBs
Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Haftungsbeschränkung zu den Workshops von Karen Eller und Holger Meyer (im nachfolgenden die rasenmäher)

» Buchungsabwicklung
» Leistungen/Preise
» Zahlung
» Kurzfristige Buchungen
» Rücktritt des Teilnehmers
» Umbuchungen/Ersatzteilnehmer
» Kündigung des Vertrages durch die rasenmäher
» Gewährleistungs-/Mitwirkungspflicht
» Haftungsausschluß
» Kursvermittlung
» Unwirksamkeit
» Sonderwünsche und Einzelzimmerregelungen
» Webshop Geltungsbereich
» Webshop Lieferbedingungen
» Gerichtsstand

Buchungsabwicklung
Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder telefonisch erfolgen. Mit der Anmeldung werden unserer Geschäftsbedingungen anerkannt. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Buchungsbestätigung zustande. Nach Eingang der Zahlung werden die Workshopunterlagen ca. 3 Wochen vor dem Reiseantritt verschickt.

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Leistungen/Preise
Der Umfang der Leistungen und die Preise ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Maßgebend sind die hierauf bezogenen Angaben in der Buchungsbestätigung.

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Zahlung
Nach Buchung bzw. nach dem Erhalt der Buchungsbestätigung ist folgender Zahlungsmodus einzuhalten:

Bei Tagesworkshops ist mit der Anmeldung der gesamte Preis zu entrichten. Bei mehrtägigen Workshops ist nach Erhalt der Bestätigung eine Anzahlung von 100,- Euro pro Person fällig. Die Restzahlung muß bis spätestens 14 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Das Aussetzen der Zahlung ersetzt nicht die Stornierung einer gebuchten Reise.

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Kurzfristige Buchungen
Kurzfristige Buchungen sind Buchungen, die innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt getätigt werden. Der Reisepreis wird dann mit der Anmeldung sofort fällig.

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Rücktritt des Teilnehmers
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Kursbeginn vom Kurs zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Aufgrund der Aufwendungen der rasenmäher entstehen folgende Stornogebühren: 

» Bei Rücktrittserklärung ab 30 Tage vor Kursbeginn werden 15% des Reisepreises fällig, mindestens Euro 26,- pro Person

» Rücktrittserklärung ab dem 29. Tag vor Campbeginn 30% der Teilnahmegebühr, mindestens Euro 26,- pro Person

» Rücktrittserklärung ab dem 21. Tag vor Campbeginn 50% der Teilnahmegebühr, mindestens Euro 26,- pro Person

» Rücktrittserklärung ab dem 14. Tag vor Campbeginn 75% der Teilnahmegebühr, mindestens Euro 26,- pro Person

» Bei Nichtantritt des Camps ohne Abmeldung sind bis zu 90% der Teilnahmegebühr fällig

Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei den rasenmähern. Auf Grund einer vorzeitigen Abreise aus einer angetretenen Veranstaltung, die in der Person des Teilnehmers gegeben ist, oder aus Gründen, welche sich dem Einflussbereich des Veranstalters entziehen, können Rückerstattungen nicht erfolgen

Wir empfehlen dringend den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung (z.B. Elvia).

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Umbuchungen/Ersatzteilnehmer
Umbuchungen sind nur mit Zustimmung der rasenmäher möglich. Bei bestätigter Umbuchung berechnen wir die tatsächlich anfallenden Bearbeitungskosten, mindestens jedoch Euro 25,-.Wir können dem Wechsel der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Kurserfordernissen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

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Kündigung des Vertrages durch die rasenmäher
Vor Kursbeginn können die rasenmäher von dem Vertrag zurücktreten, wenn:

» der Teilnehmer sich mit der Zahlung der Vergütung in Verzug befindet
» bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (erforderliche Mindestteilnehmerzahl ist den entsprechenden Kursverläufen zu entnehmen)

Im Fall a) können die rasenmäher vom Kunden eine Entschädigung nach Maßgabe der Ziffer 6 verlangen. Die Höhe der Entschädigung bemißt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Rücktrittserklärung dem Teilnehmer zugeht.
Im Fall b) werden die eingezahlten Beträge zurückerstattet, weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

Nach Kursbeginn können die rasenmäher den Vertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Kurses ungeachtet einer Abmahnung durch die rasenmäher oder seines Erfüllungsgehilfen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behalten sich die rasenmäher den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich evtl. ersparter Aufwendungen und Erlöse durch anderweitige Verwendung vor.

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Gewährleistungs-/Mitwirkungspflicht
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und insbesondere die Trainer sofort zu informieren. Eine Verletztung dieser Pflicht bewirkt, daß Ansprüche entfallen.

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Haftungsausschluß
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die der Teilnehmer während eines Kurses sich selber, den anvertrauten Geräten oder anderen Personen zufügt oder durch diese ihm zugefügt werden. Dieses gilt auch für Geräte die im direkten Zusammenhang mit dem Kurs stehen.
Die von den rasenmähern durchgeführten Fahrtechnikkurse finden vorwiegend im freien Gelände unter zum Teil schwierigen bis sehr schwierigen Bedingungen statt. Ungünstige Witterungsverhältnisse wie Regen, Schnee, Nebel oder Staub können die Verhältnisse zusätzlich erschweren. Die durchgeführten Fahrtechnikkurse stellen auf jeder Könnensstufe hohe Anforderungen an das Material wie auch die körperliche Fitness und Fahrtechnik der Teilnehmer. Jeder Teilnehmer ist daher aufgefordert, nur mit einwandfrei gewarteten Sportgeräten und der üblichen Sicherheitsausrüstung an den Kursen teilzunehmen und seine eigene Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen.

Da Unfälle und Schäden bei der Risikosportart Mountainbiking gleichwohl nie völlig ausgeschlossen werden können, gelten für die Teilnahme an sämtlichen Kursen der "rasenmäher" folgende Bedingungen: Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, gegen den die rasenmäher aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.

Aufgrund der mit der Sportart Mountainbiking verbundenen besonderen Risiken (Verletzungsrisiko; Risiko der Beschädigung des Sportgeräts oder sonstiger Ausrüstungsgegenstände des Teilnehmers) können die rasenmäher ihre Haftung im Hinblick auf diese Risiken durch eine ausdrückliche und gesondert abzugebene Erklärung auf den dreifachen Kurspreis beschränken, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Unberührt bleibt die Verpflichtung des Veranstalters, die Veranstaltung sorgfälltig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Leistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen und zu überwachen.

An den Kursen beteiligt sich der Teilnehmer auf eigene Gefahr. Für etwaige Unfälle und Schäden haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden hieran trifft, nicht, wenn Sie von anderen Teilnehmern verursacht wurden.

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Kursvermittlung
die rasenmäher übernehmen bei einer Kursvermittlung keinerlei Verpflichtungen nicht vertragsgemäß erfüllter Leistungen des jeweiligen Reiseveranstalters dem Kunden zu erstatten. Diese sind vom Kunden selber beim Veranstalter einzufordern. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.

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Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Teilnahmevertrages zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

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Sonderwünsche und Einzelzimmerregelungen
Sonderwünsche, die nicht im Programm vorgesehen sind und von den Teilnehmern gewünscht werden, können von den rasenmähern vermittelt werden. Für die Erfüllung und Mangelfreiheit solcher Sonderwünsche haftet der Leistungsträger, nicht die rasenmäher. Schadensersatzansprüche durch die rasenmäher an den Leistungsträger werden dem Teilnehmer abgetreten. Die Buchung von Einzelzimmern, die für alle Kurse nur beschränkt zur Verfügung stehen, gilt als Sonderwunsch. Hier vermitteln die rasenmäher die Buchung an den vorgesehene Leistungsträger. Sollte ein gebuchtes Einzelzimmer nicht zur Verfügung stehen, wird von den rasenmäher der anteilige Zuschlag zurückerstattet, und evtl. bestehende Schadensersatzansprüche an den Leistungsträger werden dem Reisenden abgetreten.

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Webshop
Geltungsbereich
Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der folgenden Geschäfts-bedingungen in Ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Durch die Annahme der von uns gelieferten Produkte erkennt der Kunde die alleinige Verbindlichkeit unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

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Webshop
Lieferbedingungen
Unsere Lieferbedingungen gelten für den Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sie haben die Möglichkeit, Ihre bestellte Ware per Vorkasse oder Nachnahme (zzgl. EUR 4,00) zu bezahlen, Lieferung ins europäische Ausland und Übersee auf Anfrage.

Der Kaufvertrag wird mit Erhalt der Ware wirksam.

Unsere Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, ein verbindlicher Liefertermin ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Für Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, infolge veränderter behördlicher Genehmigungs- oder Gesetzeslage, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen und/oder Materialbeschaffungsproblemen - auch soweit sie bei Zulieferern eintreten – wird von uns, auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen, keinerlei Haftung übernommen. In diesen Fällen verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur Beseitigung des Hindernisses notwendigen, angemessenen Zeitraum. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, diese sind vom Besteller anzunehmen. Bitte nehmen Sie nur unbeschädigte Postsendungen an, ansonsten bestätigen Sie der Post stillschweigend den einwandfreien Erhalt der Ware.

Eventuell auftauchende farbliche Abweichungen zwischen den Abbildungen im Webshop/Katalog und dem Artikel sind farbtechnisch bedingt und stellen keinen Fehler dar. Wir gewährleisten, daß die von uns gelieferten Waren frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Auslieferung auf Mangelhaftigkeit zu überprüfen.

Preisänderungen behalten wir uns vor.

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Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile München.

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camps
flohmarkt
14. April 2012
10 - 14 Uhr
Bike Flohmarkt
ride camps
Termine von
April bis Juni 2012
After Work Kurs
in München


07.-10.06.2012
Singletrail "Basic"
Ötztal


27.-29.06.2012
Singletrail "Advanced"
Ötztal


30.06.-01.07.2012
Schnitzeljagd im Ötztal

25.-29.07.2012
Freeride Camp
Portes du Soleil



01.-05.08.2012
Freeride Magazin Camp Livigno

06.-12.08.2012
Dolomiti Freeride

23.-26.08.2012
Singletrail Alleghe

15.-24.09.2012
Freeride Camp
Whistler

women camps
Termine von
April bis Aug. 2012
After Work Kurse
in München

21.04.2012
Fahrtechnikday - Tegernsee

22.04.2012
Fahrtechnikday - Tegernsee


12.-15.07.2012
Contessa Riding Camp Flims/Laax


29.9.-02.10.2012
BIKE Women Testival

01.-06.07.2012
Bike & Yoga Camp

19.-24.08.2012
Freeride Valtellina Superiore

13.-16.09.2012
Touren und Fahrtechnik Kirchzarten
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